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Ihr Ansprechpartner
Michael Obert
B. Eng. Maschinenbau
Berater
Technologieförderung mit KMU-Innovativ

Technologieförderung mit KMU-Innovativ

TF Zuschüsse

Was wird gefördert?

Mit KMU-innovativ fördert das BMBF Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen. Die Förderung innerhalb der Technologiefelder erfolgt themenoffen. Entscheidend sind Exzellenz und Innovationsgrad des Projektes sowie hohe Verwertungschancen. Gefördert werden Forschungsvorhaben in Technologiefeldern, die für Deutschland besondere Priorität haben:

  • Bioökonomie
  • Biomedizin
  • Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialforschung
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Gefördert werden unter anderem im direkten Zusammenhang mit den Vorhaben zusammenstehende Kosten und Ausgaben für Personal, Forschungsausrüstung und Auftragsforschung.

 

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Antragstellende Unternehmen können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten gefördert werden. Forschungseinrichtungen und Universitäten werden mit bis zu 100 % gefördert.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ebenfalls gefördert werden Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. An jedem Vorhaben muss aber mindestens ein KMU beteiligt sein. Auch sollte das jeweilige Projekt durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.

Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen. Der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse soll ebenfalls größtenteils bei den beteiligten KMU liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind deshalb von der Förderung ausgeschlossen.

 

Wichtig zu wissen! 

Das Beantragungsverfahren ist zweistufig ausgerichtet. In der ersten Verfahrensstufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden.

Die Bewertungsstichtage für die Skizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

In der zweiten Stufe werden nach Aufforderung durch den Projektträger förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt. Die Einzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung der einzelnen Förderschwerpunkte geregelt.

 

PDF Technologieförderung mit KMU-Innovativ

Michael Obert

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