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Ihr Ansprechpartner
Torsten Volkmann
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Vorstand

Invest BW - Teil 1/3: Kurzvorstellung (Torsten Volkmann im Interview)

Baden-Württemberg legt mit dem "Invest BW" eine 300 Millionen Euro große Förderung auf. Im ersten Film geben wir Ihnen einen Überblick.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bietet im Rahmen des Programms Invest BW eine Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben, um Unternehmen bei ihren Zukunftsvorhaben zu unterstützen. Gefördert werden können einzelne Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen.

Das Invest BW teilt sich hierbei in zwei Bereiche auf:

  1. Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
    Je nach Forschungsintensität, Unternehmensgröße bzw. Projektart sind Förderquoten zwischen 15 und 50 Prozent möglich. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Die Förderhöhe liegt zwischen 20.000 Euro und 5.000.000 Euro.
    Gefördert werden technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, aber auch nicht technische Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Der Fokus der Projekte soll auf der Erschließung neuer Marktfelder, sowie der Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen liegen.

  2. Invest BW – Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderquote liegt je nach Art und Umfang der Investitionen zwischen zehn und 25 Prozent. Gefördert werden können Projekte mit einem Investitionsvolumen ab 20.000 Euro. Nicht nur die Anschaffung materieller Güter (neue Maschinen, Produktionsanlagen etc.) wird durch das Förderprogramm erfasst, sondern auch der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter (Bspw. neu Softwaretechnologien, Lizenzen, Patentrechte, etc.).

Die Unternehmensinvestitionen sollen zum Ziel haben, die Produktivität der Unternehmen zu erhöhen oder die Effizienz bzw. Flexibilität der Produktions- und Arbeitsprozesse zu steigern. Zudem sollten sie zum Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg beitragen. Zuschläge zum Regelfördersatz von zehn Prozent sind möglich für Projekte, die Ziele der Nachhaltigkeit verfolgen, insbesondere den Umweltschutz durch den verminderten Einsatz von natürlichen Ressourcen und Energie. Auch Investitionsvorhaben, die von hoher strategischer Bedeutung für den Standort Baden-Württemberg sind und in besondere Weise zu dessen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, können einen gesonderten Fördersatz beantragen.

Folgendes Video über dieses Thema wurde in Zusammenarbeit mit DER PUNKT GmbH − Agentur für Design & Lösung erstellt.

Passend zum Thema ist am 10.03.2021 ein spannender Artikel von Torsten Volkmann bei der Mittelbadischen Presse erschienen. Darin geht es um den Innovationsschub für Unternehmen in der Region und die wirtschaftliche Zukunft im Allgemeinen.

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