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Ihr Ansprechpartner
Ramona Himmelsbach
B. Eng. Maschinenbau
Beraterin
ELR

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

ELR Zuschüsse Förderdarlehen

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt strukturverbessernde Maßnahmen in Gemeinden im ländlichen Raum.

Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auf die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen in Ortskernen sowie auf Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen (bspw. Dorfgasthäuser, Metzgereien, Bäckereien, Ärzte, Handwerksbetriebe etc.).

 

Wie erfolgt die Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt im Rahmen des Programmschwerpunkts „Arbeiten“ bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben und bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den übrigen Maßnahmen. Der Zuschuss ist jeweils gedeckelt auf maximal 200.000 €.

Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO₂ bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Für Modernisierungs- bzw. Umbaumaßnahmen kann in Verbindung mit CO₂-bindenden Baustoffen ein Förderzuschlag in Höhe von 5 % beantragt werden. Die Obergrenze für die Förderung beträgt in diesem Fall maximal 250.000 €.

Im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ beträgt die Förderung bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen beziehungsweise bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinstunternehmen. Die Obergrenze beträgt jeweils 200.000 € und auch hier kommt ggf. der Förderzuschlag zum Tragen.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende) aus ländlichen Räumen in Baden Württemberg.

 

Wichtig zu wissen!

Die Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn die L-Bank die Förderung bewilligt hat und der
Zuschussbescheid vorliegt. Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2025 beginnt.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 einzureichen.

PDF Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ramona Himmelsbach

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen auch Sie einmal als Gast bei uns begrüßen zu dürfen.