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Ihr Ansprechpartner
Robin Link
B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Energieeffizienzberater
Förderprogramm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Zuschüsse Tilgungszuschüsse Förderdarlehen EEW

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduktion der CO₂-Emissionen. Förderfähig sind Investitionen in insgesamt sechs Modulen "Querschnittstechnologien" (Modul 1), "Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien" (Modul 2), "Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software" (Modul 3) sowie "Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" (Modul 4).

Des Weiteren können die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität unterstützt werden. Dafür wird die "Förderung von Transformationskonzepten" eingesetzt (Modul 5). Darüber hinaus wird die "Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen" im Modul 6 gefördert.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

 

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung beträgt, je nach Modul, Höhe der Investitionskosten und in Abhängigkeit der Unternehmensgröße sowie der gewählten Beihilferegelung zwischen 10 % und 65 % und wird entweder als Investitionszuschuss ausgezahlt oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Förderdarlehen gewährt.

Die max. Förderquote in den Modulen 1, 3 und 4 beträgt 50 % während im Modul 2 max. 65 % der förderfähigen Kosten als Förderung zum Tragen kommen. Die Module 5 und 6 werden max. mit 60 % bzw. 33 % gefördert.

Im Modul 4 werden große Unternehmen mit max. 500 €, mittlere Unternehmen mit max. 900 € und kleine Unternehmen mit max. 1.200 € pro eingesparte Tonne CO₂ gefördert.

 

Wichtig zu wissen!

Der Bewilligungs- bzw. Umsetzungszeitraum beträgt je nach Modul bis zu 48 Monate (Realisierung Geothermie) Transformationskonzepte sind in 12 Monaten umzusetzen. Für die restlichen Module gilt ein Bewilligungszeitraum von  24 Monaten.

Mit dem Vorhaben darf nach Antragsstellung auf eigenes Risiko begonnen werden.

Die Richtlinie des Programms ist bis zum 30.06.2024 gültig und wird voraussichtlich bis 31.12.2026 verlängert.

PDF Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Robin Link

B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen

Energieeffizienzberater

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