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Ihr Ansprechpartner
Arian Peci
B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Energieeffizienzberater
Förderprogramm

Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM - BAFA)

BEG Zuschüsse

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, welche durch Fachunternehmen durchgeführt werden. Förderfähige Maßnahmen sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, der Einbau und die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen inkl. Wärme- / Kälterückgewinnung, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Die Maßnahmen werden in Deutschland durchgeführt und führen zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes und zur Minderung von CO2-Emissionen und tragen zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte im Gebäudesektor bei.

Ebenfalls gefördert werden die Fachplanung und die Baubegleitung.

 

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Fördersatz beträgt 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten (je nach Fördersatz der jeweiligen Einzelmaßnahme und die damit kumulierbaren Boni).

Die Höchstgrenze (bei Nichtwohngebäuden) beträgt bei Sanierungsmaßnahmen max. 5 Mio. € (bzw. max. 1.000 € / m² NGF).

Förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen (Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern oder Verbände), gemeinnützige Organisationen, Unternehmen (einschl. Einzelunternehmen) sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils.

 

Wichtig zu wissen!

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM - BAFA) ist Teil des neuen Bundesprogramms BEG. Die aktualisierte Richtlinie tratt am 01.01.2023 in Kraft und endet zum 31.12.2030. Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

PDF Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM - BAFA)

Arian Peci

B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen

Energieeffizienzberater

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