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Online-Seminar (2x 3,5h)

Betriebsverfassungsrecht - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat als Erfolgsfaktor

Der Betriebsrat stellt mit seinen starken Mitbestimmungsrechten einen wichtigen Einfluss- und Bestimmungsfaktor für das Unternehmen dar. Er kann eine zügige Umset­zung der unternehmerischen Entscheidungen verhindern. Die betriebsverfassungsrechtlichen Prozesse sind komplex und im Verhältnis zum Unternehmenstempo eher langsam. Es gilt, diesen Faktor greifbar zu machen.

Zu einem erfolgreichen Management der Produk­tions- und Arbeitsbedingungen gehört folglich zwingend auch die profes­sionelle Gestaltung der Labour Relations. Die tägliche Zusammen­arbeit mit dem Betriebsrat ist daher eine wesentliche Führungsaufgabe. Dieses Seminar legt hierzu die wesentliche Grundlage. Es zeigt sehr praxisnah die Rechte und Pflichten sowohl des Betriebsrates als auch gegenüber dem Betriebsrat und damit den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit auf.

Durch das Seminar wird der Betriebsrat als wichtiger Erfolgsfaktor erkennbar. Die Teilnehmer/innen erhalten einen fundierten Überblick über die unterschiedlich starken Beteiligungsrechte des Betriebsrates und erlangen mehr Sicherheit im Umgang mit den Betriebsräten. Sie können die Interessen und Positionen des Unter­nehmens besser und schneller vertreten sowie umsetzen.

25. - 26. April 2023, jeweils von 9:00 - 12:30 Uhr

Grundlagen der Zusammenarbeit

  • Systematische Stellung des Betriebsverfassungsrechts im arbeitsrechtlichen Normengefüge, Grenzen zum Tarifrecht (Sperrklausel des § 77 Abs. 3 BetrVG)
  • Leitprinzipien des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
  • Organisation und Abläufe in der Arbeit des Betriebsrats
  • Zuständigkeiten von Gesamt- und Konzernbetriebsrat
  • Rechte und Stellung des einzelnen Betriebsratsmitglieds
    (Kündigungs- und Verdienstschutz, Freistellungs-/ Schulungsansprüche)
  • Freistellung für Betriebsratsarbeit und Abmeldepflicht
  • Individuelles Beschwerderecht beim Betriebsrat
  • Teilnahme von Betriebsräten an Personalgesprächen

 

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Das abgestufte System der Betriebsratsbeteiligung
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Verletzung seiner Rechte
  • Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates (§ 80 BetrVG)
  • Was darf der Betriebsrat eigentlich?
    Betriebsbegehung, Wege seiner Kommunikation, Aufsuchen von Arbeitsplätzen, Umfragen
  • Zeitpunkt der Betriebsratseinbindung (Rechtzeitigkeit) und Fristen
  •  Recht des Betriebsrates auf Vorlage von bzw. Einsicht in Unterlagen und Verträge
  • Die starke Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG Ordnung im Betrieb, Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitveränderungen, Überstunden, Einführung technischer Einrichtungen, etc.
  • Beteiligung bei Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (§§ 99,100 BetrVG)
  • Grundzüge der Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (insbes. Betriebsänderungen und Folgevereinbarungen)

 

Regelungsinstrumente

  • Die Betriebsvereinbarung und ihre (Rechts-)Wirkungen
  • Funktion und Wirkungsweise einer Regelungsabrede

Führungskräfte aller Ebenen, Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen und Personalreferent/innen

Lehrgespräch, Falllösung und Teilnehmerfragen

Der Seminarleiter ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht. Als langjähriger Leiter Recht/Arbeitsrecht der Daimler AG, Sindelfingen und langjähriger Prokurist und Syndikus der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., sowie Vorsitzender Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit a.D. hat er seit 1996 mehr als 750 Führungskräfteschulungen und Seminare durchgeführt.

525,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

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