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Förderpraxis kompakt Nr.15 - 06.06.2009

„Aktuelle Bewilligungspraxis der KfW empört den Mittelstand“

Dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW liegen (gerade in Baden-Württemberg) aktuelle Ablehnungen im Programm „ERP-Innovationsdarlehen“ vor, die nicht widerspruchslos hingenommen werden.

Ohne Änderung der Richtlinie bewerten die Sachbearbeiter der KfW den Innovationsprozess, gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und dem Handwerk, neu.

Weiterentwicklungen von Prozessen und Neuentwicklungen von Dienstleistungen werden mit Maßstäben bewertet, die nur eine Forschungsstätte leisten kann. Schon vor Jahren wurde deshalb, auch mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums, bei dem Projektträger AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V.) und bei den kleinen und mittleren Unternehmen der Begriff der „relativen Innovation“ geprägt, um gerade diese Unternehmen zu unterstützen.

150.000 Mittelständler sind das Rückgrat unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Großsubventionen, wie sie jetzt bei Unternehmen wie Porsche, Conti/Schaeffler, Opel und Arcandor benötigt werden, dürfen nicht dazu führen, den Mittelstand zu vergessen.

Der Wirtschaftsminister zu Guttenberg hatte gerade am Donnerstag, den 28.05.2009, in der Sendung von Maybrit Illner nochmals bekräftigt die KfW anzuweisen, den Mittelstand bei der Kreditversorgung zu unterstützen und auch entsprechenden Druck auf die Banken aufzubauen.

Gerade das ERP-Innovationsdarlehen leistet hier mit dem nicht zu besichernden Nachrangdarlehen einen wichtigen Beitrag.

Viele Antragsteller, die ungerechtfertigte Ablehnungen erhalten, werden Widerspruch einlegen und eine Bewilligung auch mit Unterstützung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Politik erreichen.

Alois Fleig
BVMW  Bundesverband mittelständische Wirtschaft Baden-Württemberg

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rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de
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