ZIM - Dienstleistungsvariante
Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU
Gegenstand der Förderung
Für FuE-Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen können zusätzlich innovations-unterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste gefördert werden.
Antragsberechtigt für solche Leistungen sind die KMU, deren FuE-Kooperationsprojekt bereits bewilligt wurde.
Art und Umfang der Förderung
Dabei handelt es sich u. a. um folgende Leistungen externer Dritter:
- Betriebsführungsberatung,
- technische Unterstützung,
- Technologietransferdienste,
- Ausbildung,
- Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten an geistigem Eigentum sowie bei Lizenzvereinbarungen,
- Beratung bei der Nutzung von Normen,
- Büroflächen,
- Datenbanken,
- Fachbüchereien,
- Marktforschung,
- Nutzung von Laboratorien sowie
- Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen.
Diese Leistungen können den kleinen und mittleren Unternehmen als Ergänzung der gewährten Förderung von FuE-Projekten während der Durchführung bis max. 6 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts auf Antrag gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Kosten der kleinen und mittleren Unternehmen für vorgenannte Leistungen Dritter (ohne Umsatzsteuer) insgesamt bis zu 50.000 €. Die Förderquote beträgt 50%.
weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de

