Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderung Rheinland-Pfalz - InnoTop
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können FuE-Vorhaben, die
- inhaltlich der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
- innovative Produkte oder Produktionsverfahren zum Ziel haben
- für den Antragsteller ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko beinhalten
- eine begründete Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben.
Zusätzlich sind Studien über die technische Durchführbarkeit der FuE-Vorhaben förderfähig
Antragsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz und Durchführung des Projekts in Rheinland-Pfalz
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
- zusätzliche Kriterien für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
Kleine Unternehmen
- industrielle Forschung: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten
- experimentelle Entwicklung: bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten
Mittlere Unternehmen
- industrielle Forschung: bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten
- experimentelle Entwicklung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten
Größere Unternehmen
- industrielle Forschung: bis zu 65% der zuwendungsfähigen Kosten
- experimentelle Entwicklung: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten
Förderhöchstbetrag: 500.000 EUR bzw. bei Schaffung neuer Arbeitsplätze: 750.000 EUR.
Fördersatz für Studien über die technische Durchführbarkeit: bis zu 75% (industrielle Forschung) bzw. 50% (experimentelle Entwicklung), max. jedoch 50.000 EUR.
Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Fremd- und Beratungsleistungen, Betriebsmittel
weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de



