Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderung Rheinland-Pfalz - InnoTop

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können FuE-Vorhaben, die

  • inhaltlich der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
  • innovative Produkte oder Produktionsverfahren zum Ziel haben
  • für den Antragsteller ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko beinhalten
  • eine begründete Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben.

Zusätzlich sind Studien über die technische Durchführbarkeit der FuE-Vorhaben förderfähig

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz und Durchführung des Projekts in Rheinland-Pfalz
  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
  • zusätzliche Kriterien für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses

Kleine Unternehmen

  • industrielle Forschung: bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten
  • experimentelle Entwicklung: bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten

Mittlere Unternehmen

  • industrielle Forschung: bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten
  • experimentelle Entwicklung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten

Größere Unternehmen

  • industrielle Forschung: bis zu 65% der zuwendungsfähigen Kosten
  • experimentelle Entwicklung: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten

Förderhöchstbetrag: 500.000 EUR bzw. bei Schaffung neuer Arbeitsplätze: 750.000 EUR.
Fördersatz für Studien über die technische Durchführbarkeit: bis zu 75% (industrielle Forschung) bzw. 50% (experimentelle Entwicklung), max. jedoch 50.000 EUR.

Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Fremd- und Beratungsleistungen, Betriebsmittel

weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de


 
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