Innovationsförderung – Forschung und Entwicklung

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden in Einzelfällen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen zur Unterstützung der Einführung innovativer Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren.

Antragsvoraussetzungen

  • KMU (gem. EU-Definition: < 250 Mitarbeiter, sowie Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) der gewerblichen Wirtschaft oder Ingenieurbüro bzw. ähnlicher Freier Beruf mit Betriebsstätte in Hessen

    oder:
  • Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
    (Daneben können Anträge auch von hessischen Unternehmen gestellt werden, die gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur im Verbund forschen wollen.)

Art und Höhe der Förderung

  • Zuschuss bis max. 500 T€ je Vorhaben in drei Jahren
  • Förderquote: je nach Maßnahme bis zu 80% der Projektkosten

weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de


 
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