Innovationsförderung – Forschung und Entwicklung
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden in Einzelfällen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen zur Unterstützung der Einführung innovativer Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren.
Antragsvoraussetzungen
- KMU (gem. EU-Definition: < 250 Mitarbeiter, sowie Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) der gewerblichen Wirtschaft oder Ingenieurbüro bzw. ähnlicher Freier Beruf mit Betriebsstätte in Hessen
oder: - Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
(Daneben können Anträge auch von hessischen Unternehmen gestellt werden, die gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur im Verbund forschen wollen.)
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss bis max. 500 T€ je Vorhaben in drei Jahren
- Förderquote: je nach Maßnahme bis zu 80% der Projektkosten
weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de



