Landesprogramme

Technologieförderprogramm (BayTP) Bayern
Gegenstand der Förderung
Das Land Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie bei Vorhaben zur Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Darüber hinaus sind in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei Entwicklungsvorhaben: mittelständische Unternehmen mit konzernweit weniger als 400 Mitarbeitern bzw.
- bei Anwendungsvorhaben: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
- Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden und
- mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen, sowie mit einem erheblichen technologischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird
- für Entwicklungsvorhaben als Darlehen (80%) oder Zuschuss (25% - 35%) und
- für Anwendungsvorhaben als Darlehen gewährt.
- Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Kosten für Instrumente, Ausrüstung sowie bestimmte Fremdleistungen.
- Gefördert werden außerdem sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel und dergleichen), Kosten für Lizenzen und Patente sowie Ausgaben für Investitionen (nur bei Anwendungsvorhaben)
Weitere Informationen
christoph.noelscher(at)spitzmueller.de
Diese Seite als PDF downloaden



