Landesprogramme

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2011
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
Nicht-investive Maßnahmen zur Beratung, Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte sind ebenfalls förderfähig.
Antragsvoraussetzungen
Zuwendungen werden gewerblichen Unternehmen gewährt, wenn das Vorhaben in NRW durchgeführt wird.
- Von der Förderung sind folgende Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen:
- Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
- Bergbau und Baugewerbe
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
- Kunstfaserindustrie
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt
- Förderquoten: Abhängig von Fördergebiet und Unternehmensgröße bei
Investitionsvorhaben maximal 25 %, bei nicht-investiven Maßnahmen maximal 50 %, höchstens 100.000 EUR der förderfähigen Ausgaben - Investitionsvorhaben: die förderfähigen Ausgaben dürfen nicht unter 150.000 EUR liegen
- Laufzeit: 15.07.2011 bis 31.12.2013
Weitere Informationen
jennifer.philipp(at)spitzmueller.de
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