Landesprogramme

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2011

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

Nicht-investive Maßnahmen zur Beratung, Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte sind ebenfalls förderfähig.

Antragsvoraussetzungen

Zuwendungen werden gewerblichen Unternehmen gewährt, wenn das Vorhaben in NRW durchgeführt wird.

  • Von der Förderung sind folgende Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen:
    • Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
    • Bergbau und Baugewerbe
    • Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
    • Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe
    • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
    • Kunstfaserindustrie
  • Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden

Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt
  • Förderquoten: Abhängig von Fördergebiet und Unternehmensgröße bei
    Investitionsvorhaben maximal 25 %, bei nicht-investiven Maßnahmen maximal 50 %, höchstens 100.000 EUR der förderfähigen Ausgaben
  • Investitionsvorhaben: die förderfähigen Ausgaben dürfen nicht unter 150.000 EUR liegen
  • Laufzeit: 15.07.2011 bis 31.12.2013

Weitere Informationen
jennifer.philipp(at)spitzmueller.de

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