Landesprogramme

Innovationsförderung – Forschung und Entwicklung in Hessen

Gegenstand der Förderung

Das Land Hessen und die Hessen Agentur fördern in Einzelfällen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen, um innovative Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren während des Einführungsprozesses zu unterstützen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Vorhaben zu den Themen

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
  • Mikrosystemtechnik, Optische Technologien,
  • Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
  • Biotechnologie und Medizintechnik,
  • Nanotechnologie, Neue Werkstoffe,
  • Produktions- und Verfahrenstechnologien.

Antragsvoraussetzungen

  • KMU (gem. EU-Definition: < 250 Mitarbeiter, sowie Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) der gewerblichen Wirtschaft oder Ingenieurbüro bzw. ähnlicher freier Beruf mit Betriebsstätte in Hessen.
    oder:
  • Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
  • Daneben können Anträge auch von hessischen Unternehmen gestellt werden, die gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich- technischen Infrastruktur im Verbund forschen wollen.
  • Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden

Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme sowie der Größe des Unternehmens und kann zwischen 25% und 100% der förderfähigen Ausgaben betragen.

Weitere Informationen
jennifer.philipp(at)spitzmueller.de

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