Landesprogramme

Innovationsförderung – Forschung und Entwicklung in Hessen
Gegenstand der Förderung
Das Land Hessen und die Hessen Agentur fördern in Einzelfällen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen, um innovative Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren während des Einführungsprozesses zu unterstützen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Vorhaben zu den Themen
- Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
- Mikrosystemtechnik, Optische Technologien,
- Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
- Biotechnologie und Medizintechnik,
- Nanotechnologie, Neue Werkstoffe,
- Produktions- und Verfahrenstechnologien.
Antragsvoraussetzungen
- KMU (gem. EU-Definition: < 250 Mitarbeiter, sowie Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) der gewerblichen Wirtschaft oder Ingenieurbüro bzw. ähnlicher freier Beruf mit Betriebsstätte in Hessen.
oder: - Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.
- Daneben können Anträge auch von hessischen Unternehmen gestellt werden, die gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich- technischen Infrastruktur im Verbund forschen wollen.
- Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme sowie der Größe des Unternehmens und kann zwischen 25% und 100% der förderfähigen Ausgaben betragen.
Weitere Informationen
jennifer.philipp(at)spitzmueller.de
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