Landesprogramme
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Gegenstand der Förderung
Programmschwerpunkt Arbeiten:
- Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
- Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
- Errichtung von Gewerbehöfen
- Entflechtung unverträglicher Gemengelagen
Programmschwerpunkt Grundversorgung:
- Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende)
- bei den Unternehmen dürfen sich maximal 25% des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befinden
- Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt.
Art und Umfang der Förderung
Programmschwerpunkt Arbeiten:
- Bis zu 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z.B. Entflechtung unverträglicher Gemengelagen oder Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
- Bis zu 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben im übrigen
Programmschwerpunkt Grundversorgung:
- Bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de

