Landesprogramme



Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Gegenstand der Förderung

Programmschwerpunkt Arbeiten:

  • Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
  • Errichtung von Gewerbehöfen
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen

Programmschwerpunkt Grundversorgung:

  • Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende)
  • bei den Unternehmen dürfen sich maximal 25% des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befinden
  • Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt.

Art und Umfang der Förderung

Programmschwerpunkt Arbeiten:

  • Bis zu 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z.B. Entflechtung unverträglicher Gemengelagen oder Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
  • Bis zu 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben im übrigen

Programmschwerpunkt Grundversorgung:

  • Bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de


 
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