Landesprogramme

Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderung - InnoTop

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können FuE-Vorhaben, die

  • inhaltlich der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind,
  • innovative Produkte oder Produktionsverfahren zum Ziel haben,
  • für den Antragsteller ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko beinhalten,
  • eine begründete Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben.

Zusätzlich sind Studien über die technische Durchführbarkeit der FuE-Vorhaben förderfähig.

Antragsvoraussetzungen

  • KMU (gem. EU-Definition: < 250 Mitarbeiter, sowie Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz und Durchführung des Projekts in Rheinland-Pfalz.
  • Größere Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern können gefördert werden, wenn das Vorhaben von großer Bedeutung für das Land ist und über das Tagesgeschäft hinausgehende FuE-Anstrengungen nachgewiesen werden können.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

  • Kleine und mittlere Unternehmen:
    • industrielle Forschung: bis zu 80% bzw. 75% der zuwendungsfähigen Kosten
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 60% bzw. 50% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Größere Unternehmen:
    • industrielle Forschung: bis zu 65% der zuwendungsfähigen Kosten
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Förderhöchstbetrag: 500T EUR bzw. bei Schaffung neuer Arbeitsplätze: 750T EUR.
  • Fördersatz für Studien über die technische Durchführbarkeit: bis zu 75% (industrielle Forschung) bzw. 50% (experimentelle Entwicklung), max. jedoch 37.500 EUR.
  • Zuwendungsfähige Kosten: Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Fremdund Beratungsleistungen, Betriebsmittel.

Weitere Informationen
jennifer.philipp(at)spitzmueller.de

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