Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Ziel und Gegenstand
Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovatio-nen in Deutschland in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Förderung beinhaltet die Unterstützung von
- Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die das Ziel haben, innovative technische und nichttechnische Produkte marktfähig zu machen
- Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer
- Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern
Bisher gefördert wurden u.a. Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Sicherung und Qualität von Lebens-mitteln
- Elektronik in der Land- und Forstwirtschaft
- Vermeidung von Allergien durch Bedarfsgegenstände
- Verbesserung tiergerechter Haltungsverfahren
- Verbesserung der Energieeffizienz in der Land- und Ernährungswirtschaft
- Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere (KMU), mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitä-re Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist.
Art und Umfang der Förderung
- die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
- Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatl. FuE-Beihilfen berücksichtigen.
weitere Informationen:
martin.armbruster(at)spitzmueller.de

