EUREKA - Eurostars
Gegenstand der Förderung
Eurostars ist ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Das Programm ist themenoffen und fördert Projekte mit dem Ziel der Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung für zivile Zwecke.
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen aus: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
- Die Koordination des Eurostars-Projekts muss durch ein forschungstreibendes KMU erfolgen (KMU, das min. 10% seines Umsatzes in FuE investiert oder in dem min. 10% der Vollzeitbeschäftigten im Bereich FuE tätig sind)
- Die Kooperationspartner stammen aus mindestens zwei Eurostars-Mitgliedsländern.
- Als Partner können sich zudem nichtforschende KMU, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen beteiligen.
- Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre.
Art und Umfang der Förderung
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Höhe der Förderung beträgt:
- für KMU bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
- für sonstige Unternehmen bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Förderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist zusammen auf max. 1 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.
- Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren ausgelegt.
- Der nächste Aufruf endet am 20. September 2012, Anträge können zweimal jährlich zur Begutachtung eingereicht werden.
Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de
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