Bundesprogramme

ZIM - Einzelprojekte (EP)

Gegenstand der Förderung

Vorhaben, die

  • zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
  • Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen,
  • ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
    Gefördert werden Projekte ohne Festlegung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • mit Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland,
  • mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. € und bei denen zusammen mit Partner- und verbundenen Unternehmen die o. g. Kennzahlen nicht überschritten werden.

Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderquoten für Unternehmen betragen 35 % bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Quoten sind abhängig von der Größe des Antragstellers und dem Gegenstand des FuE-Projektes.
  • Die Kosten für das Projekt sind bis zu 350.000 € zuwendungsfähig.
  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
  • Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
  • Personalkosten
  • andere projektbezogene Kosten, 
    (pauschaliert 100 % der Personalkosten)
  • FuE-Aufträge an Dritte (bis zu 25% der Personalkosten).

Laufzeit des Programms: 01.01.2011– 31.12.2013

Weitere Informationen
Bernd.Goebel(at)spitzmueller.de

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