Bundesprogramme

ZIM - Einzelprojekte (EP)
Gegenstand der Förderung
Vorhaben, die
- zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen,
- Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen,
- ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Gefördert werden Projekte ohne Festlegung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- mit Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland,
- mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. € und bei denen zusammen mit Partner- und verbundenen Unternehmen die o. g. Kennzahlen nicht überschritten werden.
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderquoten für Unternehmen betragen 35 % bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Quoten sind abhängig von der Größe des Antragstellers und dem Gegenstand des FuE-Projektes.
- Die Kosten für das Projekt sind bis zu 350.000 € zuwendungsfähig.
- Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
- Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
- Personalkosten
- andere projektbezogene Kosten,
(pauschaliert 100 % der Personalkosten) - FuE-Aufträge an Dritte (bis zu 25% der Personalkosten).
Laufzeit des Programms: 01.01.2011– 31.12.2013
Weitere Informationen
Bernd.Goebel(at)spitzmueller.de
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