Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Kooperationsprojekte
Gegenstand der Förderung
Vorhaben, die
- zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen. Unternehmen marktorientierte Forschung, Entwicklung und Innovation ermöglichen,
- ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen,
- in einer nationalen oder transnationalen Kooperation zwischen mindestens zwei Unternehmen bzw. mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung (Hochschule etc.) oder in Verbundprojekten mit min. 4 Unternehmen und 2 Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Gefördert werden Projekte ohne Festlegung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- mit Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland,
- mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. € und bei denen zusammen mit Partner- und verbundenen Unternehmen die o. g. Kennzahlen nicht überschritten werden.
- Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch öffentliche und private nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen in Deutschland, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen Teilprojekt gefördert wird.
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderquoten für Unternehmen betragen 35 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Quoten sind abhängig von der Größe und Sitz des Antragstellers, dem Gegenstand des FuE-Projektes und der Art der Kooperation.
- Die Förderung für Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Für Kooperationsprojekte sind pro Unternehmen Kosten bis zu 350.000 € zuwendungsfähig.
- Zuwendungsfähige Projektkosten sind:
- Personaleinzelkosten
- andere projektbezogene Kosten,
(pauschaliert 100 % der Personaleinzelkosten für Unternehmen, 120% für transnationale Projekte, 75% für Forschungseinrichtungen) - FuE-Aufträge an Dritte (bis zu 25% der Personaleinzelkosten, bzw. bis zu 70 % bei FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen).
Laufzeit des Programms: 01.07.2008 – 31.12.2013
Weitere Informationen:
Rudolf.Spitzmueller(at)spitzmueller.de
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