Bundesprogramme

Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Ziel und Gegenstand

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Förderung beinhaltet die Unterstützung von

  • Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die das Ziel haben, innovative technische und nicht-technische Produkte marktfähig zu machen
  • Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer
  • Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern

Bisher gefördert wurden u.a. Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Sicherung und Qualität von Lebensmitteln
  • Elektronik in der Land- und Forstwirtschaft
  • Vermeidung von Allergien durch Bedarfsgegenstände
  • Verbesserung tiergerechter Haltungsverfahren
  • Verbesserung der Energieeffizienz in der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere (KMU), mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit
der Privatwirtschaft sichergestellt ist.

Art und Umfang der Förderung

  • die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
  • Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EUKommission
    für staatl. FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Weitere Informationen
martin.armbruster(at)spitzmueller.de

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