Bundesprogramme

Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Produkten

Förderung von FuE-Vorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und
Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und
Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte - auch mit modellhaftem Charakter - und ein möglichst rascher Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen.
Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
  • Umweltgerechter Pflanzenbau
  • Tiergerechte Haltungssysteme
  • Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte
  • Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft
  • Förderung einer nachhaltigen Ernährung

Ziel ist es, bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nachhaltig zu stärken.

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
  • An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.
  • Das Vorhaben muss zumindest überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse müssen in der BRD verwertbar sein.
  • Systemische Ansätze werden bevorzugt gefördert.

Art und Umfang der Förderung

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren ausgelegt.
  • Themenbereiche, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden im Einzelnen bekannt gemacht, es können jederzeit Initiativskizzen eingereicht werden.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Forschungsvorhabens und des Antragstellers und beträgt für Projekte der
    • Grundlagenforschung bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten,
    • industriellen Forschung: KMU bis zu 75%, Forschungseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben/Kosten
    • experimentelle Entwicklungsvorhaben: MU bis zu 35%, KU bis zu 45%, Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben/Kosten

Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de

Diese Seite als PDF Downloaden


Twitter   Facebook   RSS Feed