Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Produkten
Förderung von FuE-Vorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und
Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und
Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte - auch mit modellhaftem Charakter - und ein möglichst rascher Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen.
Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
- Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
- Umweltgerechter Pflanzenbau
- Tiergerechte Haltungssysteme
- Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte
- Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft
- Förderung einer nachhaltigen Ernährung
Ziel ist es, bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nachhaltig zu stärken.
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
- An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.
- Das Vorhaben muss zumindest überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse müssen in der BRD verwertbar sein.
- Systemische Ansätze werden bevorzugt gefördert.
Art und Umfang der Förderung
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
- Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren ausgelegt.
- Themenbereiche, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden im Einzelnen bekannt gemacht, es können jederzeit Initiativskizzen eingereicht werden.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Forschungsvorhabens und des Antragstellers und beträgt für Projekte der
- Grundlagenforschung bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten,
- industriellen Forschung: KMU bis zu 75%, Forschungseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben/Kosten
- experimentelle Entwicklungsvorhaben: MU bis zu 35%, KU bis zu 45%, Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben/Kosten
Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de
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