KMU-Patentaktion
Gegenstand der Förderung
Mit der KMU-Patentaktion werden Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet. Die KMU-Patentaktion wendet sich ausschließlich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Antragstellung erfolgt bei den SIGNO-Partnern, die die Betreuung des geförderten KMU während der gesamten Laufzeit der Förderung von maximal 18 Monaten übernehmen. Der SIGNO-Partner erarbeitet mit dem Antragsteller im Rahmen von fünf Teilpaketen einen Fahrplan zum Patent.
Gefördert werden hierbei:
- Recherche zum Stand der Technik: Zuschuss 50% der Kosten, max. 800
- Kosten-Nutzen-Analyse: Zuschuss 50%, max. 800
- Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: Zuschuss 50% der Kosten, max. 2.100
- Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung: Zuschuss 50%, max. 1.600
- Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland: Zuschuss 50%, max. 2.700
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Unternehmen, einschl. Handwerksbetriebe und Unternehmensgründer, des
produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft mit Geschäftssitz und
Produktionsstätte in Deutschland, insbesondere KMU, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Art und Umfang der Förderung
Förderung in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 50% der Kosten, allerdings max. 8.000.
Weitere Informationen
melanie.stuber(at)spitzmueller.de
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