Bundesprogramme

KMU-innovativ: Medizintechnik

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Es muss sich um risikobehaftete Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung handeln. Ziel ist es technologieübergreifende und anwendungsbezogene Produkte im Bereich der Medizintechnik zu entwickeln.

Die Entwicklungen sollen thematisch offen sein, sich jedoch auf konkrete Anwendungen in der Gesundheitsversorgung für den Menschen beziehen.

Die Ergebnisse sollen einen wichtigen Beitrag zur Lösung eines medizinischen Problems beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung leisten, sowie eine Umsetzung im ersten oder zweiten Gesundheitsmarkt anstreben.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Risiko.

Art und Umfang der Förderung

  • Gefördert werden Verbundvorhaben aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
  • Die Förderdauer beträgt in der Regel 3 Jahre
  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und bis zu 100 % für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig
  • Skizzeneinreichungsfristen sind jeweils der 15.04. und 15.10. eines Jahres

Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de

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