Bundesprogramme

KMU–innovativ Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Gegenstand der Förderung

Vorwettbewerbliche, technologieübergreifende und anwendungsbezogene Entwicklungen:

  • Elektroniksysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung
  • Softwaresysteme und Wissensverarbeitung
  • Kommunikationstechnik und Netze (Funk- und Festnetze)
  • Technische Systeme für den Menschen (Schwerpunkt Mikrosystemtechnik)

Anwendungsfelder:

  • Automobil und Mobilität
  • Maschinenbau und Automatisierung
  • Gesundheit und Medizintechnik
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie und Umwelt
  • IKT-Wirtschaft

Antragsvoraussetzungen

Einzelvorhaben nur für KMU mit Kompetenz auf dem Gebiet der IKT

Verbundprojekte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (darunter mehrere KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsreinrichtungen

Art und Umfang der Förderung

Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 100% für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen

Bewertungsstichtage:

Jeweils zum 15. April und 15. Oktober des Jahres

Weitere Informationen
bernd.goebel(at)spitzmueller.de

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