Bundesprogramme

KMU–innovativ Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Gegenstand der Förderung
Vorwettbewerbliche, technologieübergreifende und anwendungsbezogene Entwicklungen:
- Elektroniksysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung
- Softwaresysteme und Wissensverarbeitung
- Kommunikationstechnik und Netze (Funk- und Festnetze)
- Technische Systeme für den Menschen (Schwerpunkt Mikrosystemtechnik)
Anwendungsfelder:
- Automobil und Mobilität
- Maschinenbau und Automatisierung
- Gesundheit und Medizintechnik
- Logistik und Dienstleistungen
- Energie und Umwelt
- IKT-Wirtschaft
Antragsvoraussetzungen
Einzelvorhaben nur für KMU mit Kompetenz auf dem Gebiet der IKT
Verbundprojekte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (darunter mehrere KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsreinrichtungen
Art und Umfang der Förderung
Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 100% für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
Bewertungsstichtage:
Jeweils zum 15. April und 15. Oktober des Jahres
Weitere Informationen
bernd.goebel(at)spitzmueller.de
Diese Seite als PDF Downloaden




