Bundesprogramme

Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie

Gegenstand der Förderung

  • Modulartig aufeinander aufbauende FuE-Projekte mit dem Ziel der Entwicklung innovativer Prozesse oder Produkte für industrielle Anwendungen unter Einsatz biotechnologischer Verfahren
  • Von besonderem Interesse sind industrielle Anwendungen, die mittelfristig durch biotechnologische Verfahren oder Produkte ersetzt werden können ("Biologisierung der Industrie"), insbesondere neuartige Anwendungen biotechnologischer Verfahren in bislang wenig biologisierten Branchen
  • Inhaltliche Schwerpunkte: Produktionsprozesse, Analytik-Verfahren, integrative Verfahrenskonzepte für Bioraffinerien, Metabolic Engineering, Systembiologie, synthetische Biologie, Enzymdesign, biotechnologische Lösungen zur Entwicklung neuer Materialien, Erschließung neuer Anwenderbranchen für die Biotechnologie
  • Neben technischen FuE-Vorhaben können auch umsetzungsfördernde Maßnahmen unterstützt werden (Potenzialanalysen, Normungs- u. Standardisierungsverfahren, Verbesserung des Technologietransfers etc.)

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsauftrag sind innerhalb einer strategischen Allianz antragsberechtigt.
  • Die Beteiligung von KMUs ist ausdrücklich erwünscht.
  • Bei umsetzungsfördernden Maßnahmen sind zudem Vereine und Körperschaften antragsberechtigt.
  • Die Rolle des Koordinators einer Allianz sollte von einem Unternehmen übernommen werden, das eine treibende Rolle im angestrebten Innovationsprozess spielen kann.
  • Von der Förderung ausgenommen sind jedoch strategische Allianzen, die primär auf eine energetische Nutzung von Biomasse zielen.

Art und Umfang der Förderung

  • Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses:
  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der
    zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Förderzeitraum: 2011-2015
  • Interessenbekundungen sind jeweils bis zum 1. Juni eines Jahres abzugeben, darauf aufbauend können ausführliche Skizzen innerhalb der nächsten 12 Monate eingereicht werden

Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de

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