Bundesprogramme

Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie
Gegenstand der Förderung
- Modulartig aufeinander aufbauende FuE-Projekte mit dem Ziel der Entwicklung innovativer Prozesse oder Produkte für industrielle Anwendungen unter Einsatz biotechnologischer Verfahren
- Von besonderem Interesse sind industrielle Anwendungen, die mittelfristig durch biotechnologische Verfahren oder Produkte ersetzt werden können ("Biologisierung der Industrie"), insbesondere neuartige Anwendungen biotechnologischer Verfahren in bislang wenig biologisierten Branchen
- Inhaltliche Schwerpunkte: Produktionsprozesse, Analytik-Verfahren, integrative Verfahrenskonzepte für Bioraffinerien, Metabolic Engineering, Systembiologie, synthetische Biologie, Enzymdesign, biotechnologische Lösungen zur Entwicklung neuer Materialien, Erschließung neuer Anwenderbranchen für die Biotechnologie
- Neben technischen FuE-Vorhaben können auch umsetzungsfördernde Maßnahmen unterstützt werden (Potenzialanalysen, Normungs- u. Standardisierungsverfahren, Verbesserung des Technologietransfers etc.)
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsauftrag sind innerhalb einer strategischen Allianz antragsberechtigt.
- Die Beteiligung von KMUs ist ausdrücklich erwünscht.
- Bei umsetzungsfördernden Maßnahmen sind zudem Vereine und Körperschaften antragsberechtigt.
- Die Rolle des Koordinators einer Allianz sollte von einem Unternehmen übernommen werden, das eine treibende Rolle im angestrebten Innovationsprozess spielen kann.
- Von der Förderung ausgenommen sind jedoch strategische Allianzen, die primär auf eine energetische Nutzung von Biomasse zielen.
Art und Umfang der Förderung
- Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der
zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Förderzeitraum: 2011-2015
- Interessenbekundungen sind jeweils bis zum 1. Juni eines Jahres abzugeben, darauf aufbauend können ausführliche Skizzen innerhalb der nächsten 12 Monate eingereicht werden
Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de
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