Bundesprogramme
Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Gegenstand der Förderung
Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in folgenden Bereichen:
- Umwelttechnik
- Umweltforschung/Naturschutz
- Umweltkommunikation
Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung sind die folgenden drei Kriterien:
- Innovation: Die Vorhaben müssen sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen.
- Modellcharakter: Die Innovation soll für eine breite Anwendung, z. B. eine ganze Branche, interessant sein und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen.
- Umweltentlastung: Mit der Innovation sollen neue, ergänzende Umweltent-lastungspotentiale erschlossen werden.
Antragsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Beschränkung auf KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme), kann in Ausnahmefällen aufgehoben werden
- Die erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten für die Projektdurchführung sind im eigenen Unternehmen gegeben.
Art und Umfang der Förderung
- Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten, Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Projekt und Antragsteller.
- Personalkosten (Ist-Kosten), Sachkosten und Investitionen, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Aufträge an Dritte, Gemeinkosten werden im direkten Projektbezug ermittelt.
weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de

