Bundesprogramme



Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Gegenstand der Förderung

Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Umwelttechnik
  • Umweltforschung/Naturschutz
  • Umweltkommunikation

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung sind die folgenden drei Kriterien:

  • Innovation: Die Vorhaben müssen sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen.
  • Modellcharakter: Die Innovation soll für eine breite Anwendung, z. B. eine ganze Branche, interessant sein und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen.
  • Umweltentlastung: Mit der Innovation sollen neue, ergänzende Umweltent-lastungspotentiale erschlossen werden.

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Beschränkung auf KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. €  Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme), kann in Ausnahmefällen aufgehoben werden
  • Die erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten für die Projektdurchführung sind im eigenen Unternehmen gegeben.

Art und Umfang der Förderung

  • Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten, Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Projekt und Antragsteller.
  • Personalkosten (Ist-Kosten), Sachkosten und Investitionen, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Aufträge an Dritte, Gemeinkosten werden im direkten Projektbezug ermittelt.

weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de


 
RSS Feed