Bundesprogramme
BMWi-Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Teilname an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Dabei soll das Exportmarketing der Aussteller gezielt gestärkt werden.
Die Leitmessen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt.
Der Gemeinschaftsstand besteht dabei aus mindestens zehn Ausstellern mit einer Standfläche in der Größenordnung von 6 bis 15 qm pro Teilnehmer. Der Veranstalter stellt eine hervorragende Platzierung des Standes sicher und ergänzt die individuellen Ausstellungsflächen durch einen gemeinsamen Informationsstand. Zudem werden den Ausstellern Exportschulungen und -beratungen angeboten.
Antragsvoraussetzung
Gefördert werden rechtlich selbständige, junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben
- weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € haben
- jünger als 10 Jahre sind.
Ein förderfähiges innovatives Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus. Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe unter Berücksichtigung des Kumulationsverbots (keine gleichzeitige Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln)
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Ausgaben für die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete, Standbau und die Pflichtbestandteile des Gemeinschaftsstandes.
Mindestförderhöhe: 500 € bis maximal 7.500 € pro Aussteller und Messe
weitere Informationen
melanie.stuber(at)spitzmueller.de

