Bundesprogramme

BioÖkonomie 2030 - Alternativmethoden zum Tierversuch
Gegenstand der Förderung
- Vorhaben zur Forschung, Entwicklung und Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung oder auch in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts (reduction, refinement, replacement) nach Russel & Burch (1959) leisten.
- FuE-Vorhaben zum Ersatz von Tierversuchen
- FuE-Vorhaben zur Reduktion der Versuchstierzahlen bzw.
- FuE-Vorhaben zur Minderung des Belastungsgrades von Tieren
- Begleitstudien, Workshops und ggf. andere Maßnahmen, sofern sie der
Fortentwicklung des Förderschwerpunktes dienlich sind - Ziel: die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands bei
Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
- Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
- Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und ggf.
wirtschaftliches Risiko aufweisen, von wirtschaftlicher und technischer Bedeutung sein und soll noch während des Förderzeitraums einen zeitnahen und zielgerichteten Ergebnistransfer in die Praxis anstreben.
Art und Umfang der Förderung
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
- Förderzeitraum: in der Regel bis zu drei Jahre
- Die Höhe der Förderung beträgt:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der
zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der
- Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren ausgelegt.
- Einreichungsfrist für Projektskizzen ist jeweils der 15. März des Jahres
Weitere Informationen
gaby.froriep(at)spitzmueller.de
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