Bundesprogramme



Außenwirtschaftsförderung (Public Private Partnership)

Förderung von Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern

Gegenstand der Förderung

Durch unternehmerische Aktivitäten soll die Entwicklung der Zielländer insbesondere durch den Transfer von Kapital, Technologie und Know-how nachhaltig verbessert werden. Unterstützt werden Neugründungen (in Form von Tochtergesellschaften, Joint-Ventures, etc.) als auch die Erweiterung von bestehenden Unternehmen in den Zielregionen.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Umweltschutzmaßnahmen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Qualitätssicherung bei lokalen Zulieferern
  • Zertifizierung von Produkten und Verfahren
  • Qualifizierungs¬maßnahmen
  • Produkt- bzw. Produktionsanpassung an lokale Gegebenheiten und Mitfinanzierung von Prototypen/Pilotanlangen.

Kriterien für die Förderung:

  • Das Investitionsvorhaben muss durchführbar, betriebswirtschaftlich sinnvoll und entwicklungspolitisch nützlich sein.
  • Öffentliche und private Mittel müssen sich ergänzen.
  • Das Projekt kann ohne den öffentlichen Beitrag, nur mit privaten Mitteln, nicht durchgeführt werden und es besteht keine gesetzliche Notwendigkeit.

Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen und deren Beteiligungen im Zielland sowie deutsche Institutionen der Privatwirtschaft.

Art und Umfang der Förderung

Es werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss übernommen. Für ein Unternehmen soll der Förderbetrag 200.000 EUR nicht übersteigen. Der Empfänger der Förderung soll sich mindestens in der Höhe der Fördersumme aus eigenen Mitteln am Projekt beteiligen.

weitere Informationen:
martin.armbruster(at)spitzmueller.de


 
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