Technokredit Bayern
Gegenstand der Förderung
Entwicklungsvorhaben
Gefördert werden Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen, die im Wesentlichen vom Antragsteller selbst durchgeführt werden. Als Entwicklungsvorhaben gilt ein Vorhaben, bei dem ein neues Produkt oder ein neues Produktionsverfahren
- von der Idee bis zu einem ersten, im Kern funktionsfähigen Muster (Vorprototyp) - Phase I – (TK1) oder
- vom Vorprototyp bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen - Phase II – (TK2)
entwickelt werden soll. - In begründeten Ausnahmefällen sind auch technische Durchführbarkeitsstudien förderbar, die der Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben dienen.
Anwendungsvorhaben
Gefördert werden Vorhaben der Anwendung neuer Technologien im Unternehmen. Dabei muss es sich um den Einsatz neuer Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
Zielgruppe
Für Entwicklungsvorhaben
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als 400 Arbeitskräfte beschäftigen.
Für Anwendungsvorhaben
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die jeweils geltenden Kriterien der Europäischen Union für KMU erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Konditionen Entwicklungsvorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeiten: von 8 bis 12 Jahren frei wählbar.
Bei bankmäßig nicht ausreichender Absicherung ist eine 50-prozentige oder 70-prozentige Haftungsfreistellung „Haftung-Plus“ für die Hausbank möglich.
Konditionen Anwendungsvorhaben
Auszahlung: 100 %
Laufzeiten: von 5 bis 10 Jahren frei wählbar.
Der maximale Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben beträgt 80 %.
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




