Startkredit und Startkredit 100 Bayern

Gegenstand der Förderung

Finanziert werden insbesondere:

  • Investitionen zur Neuerrichtung von Betrieben sowie Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen, Rationalisierungen, Modernisierungen und Erweiterungen
  • Innerhalb einer 3-jährigen Existenzgründungsphase begonnene Investitionen können ebenfalls gefördert werden. In Zusammenhang mit diesen Investitionen ist auch die Aufstockung des Warenlagers berücksichtigungsfähig, wenn der investive Anteil mindestens 50 % der Gesamtaufwendungen des förderfähigen Vorhabens erreicht.
  • Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden nicht gefördert
  • Durch den Startkredit 100 lässt sich der Finanzierungsanteil des Startkredits bei Inanspruchnahme der hieraus im Einzelfall maximal möglichen Förderung auf bis zu 100 % aufstocken.

Zielgruppe

Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, Handels, Straßenverkehrs-, Hotel- und Gaststätten- sowie sonstiges Dienstleistungsgewerbe und Angehörige freier Berufe.

Art und Umfang der Förderung

Konditionen Startkredit
Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben 40 %
Vorhabensmindestbetrag 30.000 EUR, Darlehensmindestbetrag 12.000 EUR
Darlehenshöchstbetrag 310.000 EUR
Bei bankmäßig nicht ausreichender Absicherung ist eine 70-prozentige Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ für die Hausbank möglich
Laufzeiten: 5,8,10,12,15,20 Jahre
Auszahlung: 100 % (Einmalige Bearbeitungsgebühren: 0,10 % für LfA / 0,10 % für die Hausbank)

Konditionen Startkredit 100
Darlehensmindestbetrag 2.500 EUR, Darlehenshöchstbetrag bis zu 10 Mio. EUR
Bei bankmäßig nicht ausreichender Absicherung ist eine 70-prozentige Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ für die Hausbank möglich.
Laufzeiten: 5,8,10,12,15,20 Jahre
Auszahlung: 96 %

Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


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