Ökokredit Bayern

Gegenstand der Förderung

Umweltschutzinvestitionen auf den Gebieten

  • Klimaschutz
  • Abwasserreinigung
  • Luftreinigung
  • Lärm- und Erschütterungsschutz
  • Abfallwirtschaft, Energieeinsparung
  • Nutzung erneuerbarer Energien (soweit nicht über das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ gefördert)
  • Boden- und Grundwasserschutz sowie Maßnahmen zur Altlastenerkundung und -sanierung (Sanierung von Betriebsflächen, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und bei denen die Sanierungskosten das Unternehmen in seiner Existenz gefährden würden)

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (siehe Merkblatt “Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen”) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Art und Umfang der Förderung

Konditionen
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in allen Bereichen i. d. R. auf 1 Mio. EUR.
Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu
• 80 % für ÖK2 (Klimaschutz) sowie
• 50 % für ÖK0 (sonstige Bereiche)

Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten zwischen 25.000 EUR und 12,5 Mio. EUR gefördert werden.

Auszahlung: 100 %
Bei bankmäßig nicht ausreichender Absicherung ist eine 50-prozentige sowie bei Maßnahmen zur Altlastenerkundung und -sanierung eine 80-prozentige Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ möglich.

Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


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