Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Thüringen

Gegenstand der Förderung

  • Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen
    Existenz, auch durch Erwerb eines Betriebes, sowie die Übernahme
    einer tätigen Beteiligung
  • Festigung einer selbstständigen Existenz
  • Betriebsmittel

Finanziert werden alle Investitionen in Thüringen, die einen nachhaltigen
wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.

  • Grundstücke und Gebäude, einschließlich Baunebenkosten
  • Baumaßnahmen
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge
    etc.)
  • Beschaffung bzw. Aufstockung des Warenlagers
  • immaterielle Investitionen

Darüber hinaus kann der gesamte Betriebsmittelbedarf finanziert werden.
Branchenübliche Markterschließungskosten und die Umschuldung von
kurzfristigen Bankverbindlichkeiten können vollständig im Rahmen der
Betriebsmittelvariante berücksichtigt werden.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im
Bereich der gewerblichen Wirtschaftmit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.Die Antragsstellung muss vor dem Vorhabensbeginn erfolgen.
Der Investitionsort muss in Thüringen liegen.

Art und Höhe der Finanzierung

Finanzierungsanteil:
Unter Einbeziehung aller öffentlichen Mittel kann der Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Höchstbetrag: 750 TEUR pro Vorhaben.Auszahlung: 96 %

Darlehenskonditionen

Laufzeit, Zinssatz und Zinsverbilligung:

Für Gründung oder Festigung einer Existenz
- bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre, Festzins für die gesamte
Laufzeit
- bis zu 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre, Festzins für die ersten
10 Jahre

Für Betriebsmittel
- 6 Jahre, davon bis zu 1 tilgungsfreies Jahr, Festzins für die gesamte Laufzeit

Die 20-jährige Laufzeitvariante ist nur für Investitionsvorhaben, bei denen
mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche
Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen,
möglich. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu
festgelegt.

weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


 
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