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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Hessen
Gegenstand der Förderung
Das Land Hessen fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank:
- Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
- Investitionen bei Schaffung und Sicherung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen, d.h. Investitionen, die für das Unternehmen eine besondere Herausforderung darstellen.
Antragsvoraussetzungen und -berechtigte
- Mitfinanziert werden Investitionen, bei denen eine langfristige Mittelbereitstellung notwendig ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Existenzgründungen können innerhalb von drei Jahren nach Geschäftsaufnahme gefördert werden. Die selbständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen.
- Der Investitionsort muss im Land Hessen liegen.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben sowie Sanierungsfälle sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe.
Art und Höhe der Finanzierung
Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt:
- bei Existenzgründungen maximal 300.000 EUR,
- bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze maximal 750.000 EUR und (max. 100.000 EUR je Arbeits- und 50.000 EUR je Ausbildungsplatz),
- bei Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen bis zu 500.000 EUR.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%.
weitere Informationen:
andreas.fibich(at)spitzmueller.de



