Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Hessen

Gegenstand der Förderung

Das Land Hessen fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank:

  • Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
  • Investitionen bei Schaffung und Sicherung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen, d.h. Investitionen, die für das Unternehmen eine besondere Herausforderung darstellen. 

Antragsvoraussetzungen und -berechtigte

  • Mitfinanziert werden Investitionen, bei denen eine langfristige Mittelbereitstellung notwendig ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Existenzgründungen können innerhalb von drei Jahren nach Geschäftsaufnahme gefördert werden. Die selbständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen.
  • Der Investitionsort muss im Land Hessen liegen.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben sowie Sanierungsfälle sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe.

Art und Höhe der Finanzierung

Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt:

  • bei Existenzgründungen maximal 300.000 EUR,
  • bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze maximal 750.000 EUR und (max. 100.000 EUR je Arbeits- und 50.000 EUR je Ausbildungsplatz),
  • bei Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen bis zu 500.000 EUR.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%.

weitere Informationen:
andreas.fibich(at)spitzmueller.de


 
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