Förderung der regionalen Entwicklung – Betriebliche Investitionen Hessen
Gegenstand der Förderung
Das Land Hessen fördert Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen und die Arbeitsplatzsituation in strukturschwachen Landesteilen zu verbessern.
Gefördert werden gewerbliche Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung, der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte oder dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
- In der zu fördernden Betriebsstätte müssen überwiegend (zu mehr als 50% des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
- Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Die Arbeitsplätze müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Ein neu geschaffener Ausbildungsplatz wird dabei wie zwei Dauerarbeitsplätze gerechnet.
- Es werden nur solche Investitionen gefördert, die in Bezug auf die Dauerarbeitsplätze besondere Anstrengungen des Betriebes erfordern.
- Es werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Ziel-2-Gebieten unterstützt. In den C-Fördergebieten sind kleine, mittlere und große Unternehmen nach KMU-Definition der EU antragsberechtigt, in den D-Fördergebieten ist eine Antragstellung nur für kleine und mittlere Unternehmen möglich. Eine Förderung in anderen Gebieten ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Es gelten die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Art und Höhe der Finanzierung
Finanzierungsanteil:
Unter Einbeziehung aller öffentlichen Mittel kann der Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Höchstbetrag: 750 TEUR pro Vorhaben.Auszahlung: 96 %
Darlehenskonditionen
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses oder als Darlehen gewährt.
Die Höhe der Investitionshilfen beläuft sich in C-Fördergebieten bei kleinen und mittleren Unternehmen auf bis zu 28%, bei größeren Unternehmen auf bis zu 18%. In den übrigen Gebieten bei Kleinunternehmen auf bis zu 15%, bei mittleren Unternehmen auf bis zu 7,5%.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren.
weitere Informationen:
michael.hohmann(at)spitzmueller.de



