Tourismusfinanzierung Baden-Württemberg

Gegenstand der Förderung

Zur Förderung des Tourismus in Baden-Württemberg erhalten Tourismusbetriebe wie Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe Förderdarlehen. Sie können damit vor allem die Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen günstig finanzieren.

Zinsverbilligte Darlehen können unter anderem für folgende Vorhaben gewährt werden:

  • Im Bereich der Ferien- und Kurerholung
    • Modernisierung von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes und von Campingplätzen
    • Modernisierung von Kurheimen, Sanatorien und Kurkliniken
    • ausnahmsweise Übernahme von Betrieben des Tourismusgewerbes, die aus wirtschaftlichen Gründen von der Stilllegung bedroht sind
  • Im Bereich Naherholung in ausgewiesenen Naherholungsgebieten:
    • Modernisierung, Erweiterung und Errichtung von Betrieben des Gaststättengewerbes, die der Verpflegung dienen
  • Sonderformen des Gastgewerbes

Förderfähig sind Maßnahmen, wie:

  • größere bauliche Maßnahmen
  • Neugestaltung des Angebots mit thematischer Umgestaltung der Räumlichkeiten
  • grundlegende Umgestaltung und Änderung des Ambientes
  • Umgestaltung des Hotelbereichs
  • Neugestaltung des Freizeitangebots

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in Ferien- und Naherholungsgebieten, des Campingwesens und des Kurwesens.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.

  • Auszahlung 96%
  • Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren
  • Der Kredit soll in der Regel 75 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs nicht übersteigen
  • Festzins für 10 Jahre

Weitere Informationen
martin.armbruster(at)spitzmueller.de

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