Technologiefinanzierung L-Bank Baden-Württemberg
Gegenstand der Förderung
Investitionen zur Einführung von neuen Produkten und fortschrittlicher Produktionsverfahren, sowie Markterschließungsaufwendungen, z.B.
- CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen
- Flexible Fertigungssysteme
- Rechnergestützte Verfahren und Maßnahmen
Das Unternehmen muss das Produkt oder das Verfahren nicht selbst entwickeln. Reine Ersatzinvestitionen werden nicht gefördert.
Antragsvoraussetzungen
- Die Förderung richtet sich in erster Linie an Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen).
- Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Förderung aus EU-Mitteln.
- Antragstellung vor dem Vorhabensbeginn
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, welches bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abdecken kann:
Auszahlung: 100%
Minimaler Bruttodarlehensbetrag: in der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag: Keiner
- Aktueller Zinssatz für KMU: 1,30 – 5,65 % (Preisklassen A – I) *)
- Aktueller Zinssatz für Nicht-KMU 2,55 – 6,90 % (Preisklasse A – I) *)
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Technologiefinanzierung 50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich.
*) nominal, bei 10 Jahren Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




