Technologiefinanzierung L-Bank Baden-Württemberg

Gegenstand der Förderung

Investitionen zur Einführung von neuen Produkten und fortschrittlicher Produktionsverfahren, sowie Markterschließungsaufwendungen, z.B.

  • CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen
  • Flexible Fertigungssysteme
  • Rechnergestützte Verfahren und Maßnahmen 

Das Unternehmen muss das Produkt oder das Verfahren nicht selbst entwickeln. Reine Ersatzinvestitionen werden nicht gefördert. 

Antragsvoraussetzungen

  • Die Förderung richtet sich in erster Linie an Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen).
  • Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Förderung aus EU-Mitteln.
  • Antragstellung vor dem Vorhabensbeginn

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, welches bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abdecken kann: 

Auszahlung: 100%

Minimaler Bruttodarlehensbetrag: in der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag: Keiner

  • Aktueller Zinssatz für KMU: 1,30 – 5,65 % (Preisklassen A – I) *)
  • Aktueller Zinssatz für Nicht-KMU  2,55 – 6,90 %  (Preisklasse A – I) *)

Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Technologiefinanzierung 50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich.

*) nominal, bei 10 Jahren Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren


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