Startfinanzierung 80 Baden-Württemberg

Gegenstand der Förderung

  • Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung
  • Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Dabei sind folgende Aufwendungen förderfähig:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 
  • Bau- und Umbaumaßnahmen 
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge) Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers 
  • Bedarf an Betriebsmitteln  

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Existenzgründer*) und junge Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
  • Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungs- und Kleingewerbe sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. 
  • Ebenso gefördert werden die freien Berufe, auch selbstständige Heilberufe
  • Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten.  

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens, für das die Bürgschaftsbank eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 % übernimmt.

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Auszahlung 100 %
  • Laufzeiten:
    • 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr
    • 8 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
    • 10 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
  • 1,85 % nom. Preisklasse A  (8 Jahren Laufzeit und 2 Tilgungsfreijahren)
  • Darlehenshöchstbetrag: 100.000 € 

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