Startfinanzierung 80 Baden-Württemberg
Gegenstand der Förderung
- Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung
- Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
Dabei sind folgende Aufwendungen förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge) Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
- Bedarf an Betriebsmitteln
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Existenzgründer*) und junge Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
- Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungs- und Kleingewerbe sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Ebenso gefördert werden die freien Berufe, auch selbstständige Heilberufe
- Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens, für das die Bürgschaftsbank eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 % übernimmt.
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Auszahlung 100 %
- Laufzeiten:
- 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr
- 8 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
- 10 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
- 1,85 % nom. Preisklasse A (8 Jahren Laufzeit und 2 Tilgungsfreijahren)
- Darlehenshöchstbetrag: 100.000 €
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




