Liquiditätskredit

Ziel und Gegenstand

Gefördert werden

  • Betriebsmittelfinanzierungen
    • Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers, Ausweitung der Debitoren oder Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit
  • Konsolidierungen
    • Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
    • Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent
    • Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
    • Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (wie Nachfrageverschiebungen, Wettbewerbsverschärfung, Technologiesprünge)
    • Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
  • Betriebsübernahmen
    • Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände
    • Investitionen zum Beispiel zur Modernisierung oder Erweiterung
    • Betriebsmittelbedarf
    • Abfindungen für Altgesellschafter

Antragsberechtigte

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler 

(in der Regel bis zu 500 Beschäftigte)

Art und Höhe der Förderung

  • Auszahlung: 99% 
  • Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 100 % finanziert werden.
  • Keine Höchstbeträge 
  • Laufzeiten Laufzeitenvarianten können zwischen 3 und 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren gewählt werden. Weiterhin gibt es eine endfällige Variante mit 4 Jahren
  • Risikoentlastung von 50% durch Liquiditätskredit 50 Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Li50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich.
  • Bereitstellungsprovision 0,25% pro Monat, sofern die Kredite nicht drei Monate nach Kreditzusage abgerufen werden. 

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