Liquiditätskredit
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers, Ausweitung der Debitoren oder Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit
- Konsolidierungen
- Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
- Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent
- Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
- Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (wie Nachfrageverschiebungen, Wettbewerbsverschärfung, Technologiesprünge)
- Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
- Betriebsübernahmen
- Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände
- Investitionen zum Beispiel zur Modernisierung oder Erweiterung
- Betriebsmittelbedarf
- Abfindungen für Altgesellschafter
Antragsberechtigte
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler
(in der Regel bis zu 500 Beschäftigte)
Art und Höhe der Förderung
- Auszahlung: 99%
- Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 100 % finanziert werden.
- Keine Höchstbeträge
- Laufzeiten Laufzeitenvarianten können zwischen 3 und 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren gewählt werden. Weiterhin gibt es eine endfällige Variante mit 4 Jahren
- Risikoentlastung von 50% durch Liquiditätskredit 50 Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Li50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich.
- Bereitstellungsprovision 0,25% pro Monat, sofern die Kredite nicht drei Monate nach Kreditzusage abgerufen werden.
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




