Ländliche Entwicklung (L-Bank-Invest) / Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Neue Förderung für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg

Gegenstand der Förderung

Ländliche Entwicklung / L-Bank-Invest:

  • Gefördert werden kurz- und mittelfristige Investitionen, die die Wirtschaftstruktur der Region verbessern und Arbeitsplätze sichern oder schaffen.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit:

  • Agrarbezogener Umweltschutz (z.B. bodenschonende Bearbeitungsgeräte)
  • Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe (z.B. Errichtung Biogasanlage)
  • Agrarbezogener Verbraucherschutz (z.B. Verbesserung von Produkt- und Prozessqualität in der Landwirtschaft und ersten Verarbeitungsstufe)

Antragsvoraussetzungen

  • Unternehmen in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern
  • Gruppen-Umsatz bis zu 500 Millionen Euro

Art und Umfang der Förderung

  • Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Vorhabens
  • Investitionen bis zu 1,5 Millionen Euro (maximale Zuschusshöhe)
  • Darlehenslaufzeiten von 4, 6 und 8 und Laufzeiten von 6-15, 20 Jahren
    100% Auszahlung, bankübliche Sicherheiten
  • Im ersten Jahr fallen keine Bereitstellungszinsen an
  • Bei Bedarf kann 1 tilgungsfreies Jahr gewählt werden

weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de


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