Ländliche Entwicklung (L-Bank-Invest) / Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Neue Förderung für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg
Gegenstand der Förderung
Ländliche Entwicklung / L-Bank-Invest:
- Gefördert werden kurz- und mittelfristige Investitionen, die die Wirtschaftstruktur der Region verbessern und Arbeitsplätze sichern oder schaffen.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit:
- Agrarbezogener Umweltschutz (z.B. bodenschonende Bearbeitungsgeräte)
- Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe (z.B. Errichtung Biogasanlage)
- Agrarbezogener Verbraucherschutz (z.B. Verbesserung von Produkt- und Prozessqualität in der Landwirtschaft und ersten Verarbeitungsstufe)
Antragsvoraussetzungen
- Unternehmen in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern
- Gruppen-Umsatz bis zu 500 Millionen Euro
Art und Umfang der Förderung
- Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Vorhabens
- Investitionen bis zu 1,5 Millionen Euro (maximale Zuschusshöhe)
- Darlehenslaufzeiten von 4, 6 und 8 und Laufzeiten von 6-15, 20 Jahren
100% Auszahlung, bankübliche Sicherheiten - Im ersten Jahr fallen keine Bereitstellungszinsen an
- Bei Bedarf kann 1 tilgungsfreies Jahr gewählt werden
weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de




