Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) für Gründung und Festigung
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Gegenstand der Förderung
- Alle Formen der Existenzgründung
- - Gründung eines neuen Unternehmens
- - Erwerb einer tätigen Beteiligung
- - Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- Existenzfestigung bis zu 8 Jahren nach Gründung, Übernahme oder Beteiligung
- - z. B. Erweiterung, Umstellung, Rationalisierung oder Modernisierung
Förderfähige Aufwendungen
- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, etc.)
- Erwerbspreis für ein bestehendes Unternehmen
- Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
- Immaterielle Investitionen
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründer als natürliche Personen / freiberuflich Tätige / Unternehmer (Selbständigkeit bis vor max. 8 Jahren)
- Mittelständische Unternehmen –KMU (nicht länger als 8 Jahre am Markt)
Die Antragstellung muss vor dem Vorhabensbeginn erfolgen, der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines von Zinsgünstigen Darlehen:
- Laufzeiten 5 bis 20 Jahre, 1-20 Tilgungsfreijahre, Auszahlung 96 % z.B. Laufzeit 10 Jahre, 2 Tilgungsfreijahre:
Zinssatz 2,30 - 6,65 % (nom.) - (nach Preisklassen A - I) - Finanzierungsanteil bis 100 % der Förderfähigen Kosten
Darlehenshöchstbetrag: i.d.R. 2,0 Euro, 300.000 Euro bei endfälligen Darlehen. - Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich
- In den vier Städten Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwennigen werden bestimmte GuW-Darlehen aus EU-Mitteln zusätzlich verbilligt.
weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de

