Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) für Gründung und Festigung

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Gegenstand der Förderung 

  • Alle Formen der Existenzgründung
    • - Gründung eines neuen Unternehmens
    • - Erwerb einer tätigen Beteiligung
    • - Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Existenzfestigung bis zu 8 Jahren nach Gründung, Übernahme oder Beteiligung
    • - z. B. Erweiterung, Umstellung, Rationalisierung oder Modernisierung

Förderfähige Aufwendungen 

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, etc.) 
  • Erwerbspreis für ein bestehendes Unternehmen
  • Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  • Immaterielle Investitionen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründer als natürliche Personen / freiberuflich Tätige / Unternehmer (Selbständigkeit bis vor max. 8 Jahren)
  • Mittelständische Unternehmen –KMU (nicht länger als 8 Jahre am Markt)

Die Antragstellung muss vor dem Vorhabensbeginn erfolgen, der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Art und Umfang der Förderung
 
Die Förderung erfolgt in Form eines von Zinsgünstigen Darlehen:

  • Laufzeiten 5 bis 20 Jahre, 1-20 Tilgungsfreijahre, Auszahlung 96 % z.B. Laufzeit 10 Jahre, 2 Tilgungsfreijahre:
    Zinssatz 2,30 - 6,65 % (nom.) - (nach Preisklassen A - I)
  • Finanzierungsanteil bis 100 % der Förderfähigen Kosten
    Darlehenshöchstbetrag: i.d.R. 2,0 Euro, 300.000 Euro bei endfälligen Darlehen.
  • Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich
  • In den vier Städten Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwennigen werden bestimmte GuW-Darlehen aus EU-Mitteln zusätzlich verbilligt.

weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


 
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