Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg Wachstumsfinanzierung
Gegenstand der Förderung
Die Kredite werden für Investitionen zur Verfügung gestellt, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, zum Beispiel für:
- Erweiterung (auch Standortverlagerung)
- Rationalisierung, Modernisierung
- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette
- Erwerb von Unternehmen tätige Beteiligung an Unternehmen (in der Regel Gesellschaftsanteil > 10 % und Geschäftsführerbefugnis)
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager
Antragsvoraussetzungen
- Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
- Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites:
- Laufzeiten 5 bis 20 Jahre, 1 – 3 Tilgungsfreijahre
- Auszahlung 100%
- Zinssatz: 2,10 – 6,45 % nom - (Preisklassen A – I Laufzeit 10 Jahre, 2 Tilgungsfreijahre)
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10 Millionen Euro
- Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




