Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg Wachstumsfinanzierung

Gegenstand der Förderung

Die Kredite werden für Investitionen zur Verfügung gestellt, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, zum Beispiel für:

  • Erweiterung (auch Standortverlagerung) 
  • Rationalisierung, Modernisierung 
  • Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette 
  • Erwerb von Unternehmen tätige Beteiligung an Unternehmen (in der Regel Gesellschaftsanteil > 10 % und Geschäftsführerbefugnis)
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager

Antragsvoraussetzungen

  • Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites:

  • Laufzeiten 5 bis 20 Jahre, 1 – 3 Tilgungsfreijahre
  • Auszahlung 100%
  • Zinssatz: 2,10 – 6,45 % nom - (Preisklassen A – I  Laufzeit 10 Jahre, 2 Tilgungsfreijahre)
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
  • Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10 Millionen Euro  
  • Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich 

Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


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