Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg Gründungsfinanzierung
Gegenstand der Förderung
- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Investitionsvorhaben aller Art, zum Beispiel Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager
Finanziert werden können:
- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge und so weiter)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig
- Betriebsmittel und Warenlager (ausschließlich in der 5-jährigen Laufzeitvariante)
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Existenzgründer*) und junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe
- Die Unternehmensgründung oder Übernahme beziehungsweise die Beteiligung am Unternehmen darf maximal 3 Jahre zurückliegen
- Mittelständische Unternehmen –KMU
- Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen:
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Auszahlung: 100%
Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10 Millionen Euro
Laufzeitvarianten 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr, 8, 10, 15, 20 davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre.
Zinssatz 1,85 – 6,20 % (nom.) (nach Preisklassen A – I, Laufzeit 10 Jahre 2 tilgungsfreie Jahre)
Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich
Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de




