Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg Gründungsfinanzierung

Gegenstand der Förderung

  • alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen) 
  • Investitionsvorhaben aller Art, zum Beispiel Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager

Finanziert werden können:

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten 
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge und so weiter) 
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig 
  • Betriebsmittel und Warenlager (ausschließlich in der 5-jährigen Laufzeitvariante)

Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Existenzgründer*) und junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe
  • Die Unternehmensgründung oder Übernahme beziehungsweise die Beteiligung am Unternehmen darf maximal 3 Jahre zurückliegen
  • Mittelständische Unternehmen –KMU
  • Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen:
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Auszahlung: 100% 
Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10 Millionen Euro
Laufzeitvarianten 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr, 8, 10, 15, 20 davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. 
Zinssatz 1,85 – 6,20 % (nom.) (nach Preisklassen A – I, Laufzeit 10 Jahre 2 tilgungsfreie Jahre)
Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank bis 50 % möglich 


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