ELR-Kombidarlehen - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum(ELR)

Gegenstand der Förderung

Mit dem ELR-Kombidarlehen kann bei einem Zuschuss der verbleibende Finanzierungsbedarf durch ein langfristiges Darlehen bis zu 100 % abgedeckt werden.

Programmschwerpunkt Arbeiten:

  • Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Reaktivierung von Gewerbebrachen
  • Errichtung von Gewerbehöfen
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen
  • Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen

Antragsvoraussetzungen

  • Kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, deren Gemeinde in das Programm “Entwicklung Ländlicher Raum” (ELR) aufgenommen worden ist.
  • Bis 50 Mitarbeiter Einstufung als kleines Unternehmen.
  • Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Hausbank der Vertrag der L-Bank vorliegt.

Art und Umfang der Förderung

Höchstbetrag:         

  • 5 Mio. €

Laufzeiten: 

  • 5 bis 20 Jahre mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren (Zinsfestschreibung 10 Jahre) z. B. 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, Auszahlung 96 %.
  • Zinssatz: Preisklasse A – I (2,45 %– 6,80 % nom.).   

Besicherung:

  • banküblich (ggf. 40 %-ige Bürgschaft durch Bürgschaftsbank möglich)       

Weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de

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