ELR-Kombidarlehen - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum(ELR)
Gegenstand der Förderung
Mit dem ELR-Kombidarlehen kann bei einem Zuschuss der verbleibende Finanzierungsbedarf durch ein langfristiges Darlehen bis zu 100 % abgedeckt werden.
Programmschwerpunkt Arbeiten:
- Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
- Reaktivierung von Gewerbebrachen
- Errichtung von Gewerbehöfen
- Entflechtung unverträglicher Gemengelagen
- Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
Antragsvoraussetzungen
- Kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, deren Gemeinde in das Programm “Entwicklung Ländlicher Raum” (ELR) aufgenommen worden ist.
- Bis 50 Mitarbeiter Einstufung als kleines Unternehmen.
- Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Hausbank der Vertrag der L-Bank vorliegt.
Art und Umfang der Förderung
Höchstbetrag:
- 5 Mio. €
Laufzeiten:
- 5 bis 20 Jahre mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren (Zinsfestschreibung 10 Jahre) z. B. 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, Auszahlung 96 %.
- Zinssatz: Preisklasse A – I (2,45 %– 6,80 % nom.).
Besicherung:
- banküblich (ggf. 40 %-ige Bürgschaft durch Bürgschaftsbank möglich)
Weitere Informationen:
ralph.sporer(at)spitzmueller.de
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