Beteiligungsgarantieprogramm

Gegenstand der Förderung 

Beteiligungen und beteiligungsähnliche Finanzierungsformen von Privatpersonen und Kapitalbeteiligungsgesellschaften

Antragsberechtigte 

Gefördert werden als Beteiligungsnehmer mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, deren Umsatz im Vorjahr nicht wesentlich über 75 Mio. EUR liegt.

Mögliche Finanzierungsformen

  • Typische stille Beteiligungen
  • Atypische stille Beteiligungen
  • Offene Beteiligungen
  • Mezzanine-Kapital (Zwischenformen zwischen Eigen- und Fremdkapital wie z.B. Nachrangdarlehen, Genussscheine etc.)

Das Kapital kann für folgende Vorhaben eingesetzt werden:

  • Frühphasenfinanzierungen
  • Wachstumsfinanzierungen
  • Finanzierung von Betriebsübernahmen
  • Bei Frühphasenfinanzierungen wird erwartet, dass der Beteiligungsnehmer eine beratende Unterstützung erhält.

Art und Höhe der Förderung

  • Garantien bis maximal 50 % des Beteiligungs- bzw. Finanzierungsbetrags, maximal 2,5 Mio. EUR
  • Garantien für stille Beteiligungen werden erst ab einer Beteiligungssumme von 1 Mio. EUR übernommen

Die Laufzeit der Garantie beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre.

Garantiert wird in allen Fällen der Kapitalverlust durch Insolvenz des Beteiligungsnehmers. In Fällen, in denen die L-Bank an der Wertentwicklung der Beteiligung partizipiert, wird zusätzlich ein eventueller Wertverlust des Beteiligungsgebers abgesichert, der bei Beendigung der Garantie eintreten kann.

Konditionen

Festlegung der Risikoprovision im Einzelfall. Möglich ist ein fester und/oder gewinnabhängiger Teil sowie die Partizipation an der Wertentwicklung der Beteiligung. Die Risikoprovision der L-Bank orientiert sich grundsätzlich an den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer.

weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


 
RSS Feed