KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil: "Standard"

Gegenstand der Förderung

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz

Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert der Bund erneuerbare Energien.

Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK gefördert.

Was wird mitfinanziert?

Maßnahmen:

  • zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") vom 25.10.2008 (BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 49, S. 2074) erfüllen. 
  • zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung.
  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils "Premium" nicht erfüllen. 

Des Weiteren steht auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien außerhalb Deutschlands zur Verfügung:

  • im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen
  • im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt

Wer kann Anträge stellen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
  • Freiberuflich Tätige
  • Landwirte (nur in Komponente 5)
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind (den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen). 

Art und Umfang der Förderung

Höchstbetrag: in der Regel maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Finanzierungsanteil: 100 % der Nettoinvestitionskosten

Auszahlung: 100 %

Bereitstellungsprovision 0,25 % beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Laufzeiten: 5, 10 bzw. 20 Jahre, mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren, Zinsbindung 10 Jahre

Zinssatz: 2,40 % nom. (Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre)

Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de

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