KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil: "Premium"

Gegenstand der Förderung

Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klima schutzes fördern die KfW und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Programmteil "Premium" besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Was wird mitfinanziert?

Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland

  • Solarkollektoranlagen
  • große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • oder streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen
  • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • große Wärmespeicher mit mehr als 20 Kubikmeter, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Biogasaufbereitungsanlagen
  • Große effiziente Wärmepumpen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe und einer Temperatur des Thermalfluids von mindestens 20°C)

Wer kann Anträge stellen?

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Landwirte (nur in Komponente 5).
  • Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
  • Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten.
  • Sonstige Unternehmen (Großunternehmen) nur in den Förderzwecken Solarthermie, Tiefen-geothermie, Wärmespeicher und Wärmenetze.
  • Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen

Art und Umfang der Förderung

Höchstbetrag: in der Regel maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Bei dem Verwen-dungszweck Tiefengeothermie: maximal 80 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.  

Auszahlung: 100 %

Bereitstellungsprovision 0,25 % beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusa-gedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Laufzeiten: 5, 10 bzw. 20 Jahre, mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren, Zinsbindung 10 Jahre

Zinssatz: 2,30 % nom. (Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre)

Für kleine Unternehmen (KU) gibt es im Programmteil "Premium" ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.

Die Kombination mit einem Zuschuss aus dem „Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien“ ist möglich!

Weitere Informationen
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de

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