IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen

Gegenstand der Förderung

Der „IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen“ ermöglicht kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel im Rahmen der

  • allgemeinen Verwaltung, öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
  • Stadt- und Dorfentwicklung, beispielsweise auch touristische Infrastruktur,
  • sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.),
  • Ver- und Entsorgung,
  • kommunalen Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr,
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

Wer kann Anträge stellen?

Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %).

Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Voraussetzungen sind, dass Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erfolgen und die mit zufinanzierenden Investitionsgüter für die Laufzeit des KfW-Darlehens von einer kommunalen Gebietskörperschaft, einem rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb, einem Gemeindeverband (zum Beispiel kommunaler Zweckverband), einem Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (s.o.) oder einer gemeinnützigen Organisation genutzt werden.

Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform, des Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.

  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren
  • Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben

Weitere Informationen:
martin.koeppe(at)spitzmueller.de

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