IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen

Gegenstand der Förderung

Das KfW-Förderprogramm IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, z. B.:

  • Krankenhäuser,
  • Altenpflegeeinrichtungen,
  • Betreutes Wohnen,
  • ambulante Pflegeeinrichtungen,
  • Behindertenwerkstätten,
  • Kindergärten und Schulen,
  • Sportanlagen,
  • kulturelle Einrichtungen

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.

  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages.
  • Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig.
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren (z.B. 20 Jahre / 3 Jahre)
  • Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben

Weitere Informationen:
martin.armbruster(at)spitzmueller.de

Diese Seite als PDF downloaden


Twitter   Facebook   RSS Feed