Förderprogramm „Sozial Investieren“

Gegenstand der Förderung

Das KfW-Förderprogramm "Sozial Investieren" ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, z. B.

  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Behindertenwerkstätten
  • Kindergärten, Schulen
  • Sportanlagen
  • Kulturelle Einrichtungen

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.

  • Finanzierungsanteil bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten
  • Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Auszahlung 100%
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren (z.B. 20 Jahre / 3 Jahre)
  • Festzins kann für 10 Jahre festgeschrieben werden

Weitere Informationen
martin.armbruster(at)spitzmueller.de

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